Allgemeine Geschäftsbedingungen - Biotop Group

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche geschäftliche Beziehungen zwischen uns und dem Kunden, sofern dieser gemäß KSchG als Unternehmer gilt. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist maßgeblich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Selbst bei Kenntnisnahme werden Bedingungen des Kunden ohne unsere schriftliche Zustimmung insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nach Erhalt nicht ausdrücklich widersprechen.

B) Angebote, Art und Inhalt der Leistung

Unsere Angebote sind freibleibend und somit unverbindlich. Die im Angebot angegebenen Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Für die Art und den Inhalt der erbrachten Leistungen sind ausschließlich der abgeschlossene Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

C) Preise

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Verträge werden zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. Als Grundlage für Preisänderungen dient, sofern diese nicht im Vertrag festgelegt sind, der unmittelbar vor der geplanten Änderung gültige Preis.

Wenn der Positionspreis bei Verträgen mit Einheitspreisen nicht mit dem Produkt aus Menge und Einheitspreis übereinstimmt, gelten die angegebene Menge (in m² bzw. Stückzahl) und der vereinbarte Einheitspreis bzw. das daraus resultierende Produkt. Bei Einheitspreisen erfolgt die Abrechnung basierend auf den Mengen (in m² bzw. Stückzahl) der erbrachten Leistungen, bei Pauschalpreisen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und bei Regiepreisen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand.

D) Leistungsumfang und Gewährleistung

Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten durch unser eigenes Personal fachgerecht durchzuführen.

Der Kunde verpflichtet sich, unsere erbrachten Leistungen unmittelbar nach Abschluss zu überprüfen und die ordnungsgemäße Erbringung zu bestätigen. Falls keine solche Überprüfung erfolgt, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht, sofern keine Mängelrüge innerhalb von 2 Arbeitstagen (Mo. bis Fr.) nach Leistungserbringung erfolgt.

Wir verpflichten uns, die zugänglich gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass wir diese Informationen nicht für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen und sie weder an Dritte weitergeben noch ihnen zugänglich machen, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich einer anderweitigen Nutzung oder Weitergabe der Informationen zugestimmt. Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um den Zugriff Dritter auf die vertraulichen Informationen zu verhindern. Unser Personal ist gemäß dem Datengeheimnis verpflichtet.

Eine Behinderung oder Verzögerung unserer Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt oder Streiks berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsauflösung oder zur Entgeltreduzierung.

E) Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Versand begleicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche wegen Verzugs bleiben von uns unberührt.

F) Leistungszeit

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Leistungszeitraum „Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 21:00 Uhr“. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für unsere Arbeiten einzuhalten, um eine unangemessene Beeinträchtigung des Kundenbetriebs zu vermeiden und unsere Arbeiten nicht unnötig zu erschweren.

G) Haftung

Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, sofern der Sach- oder Vermögensschaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den vor Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und durch unsere Haftpflichtversicherungssumme abgedeckt. Jeglicher Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden aus untypischen Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch vorhersehbar waren.

Um unsere Haftung geltend zu machen, muss der Kunde eventuelle Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach unserer Leistungserbringung, bei sofort erkennbaren Schäden bzw. nach Entdeckung bei nicht sofort erkennbaren Schäden, schriftlich und detailliert anzeigen. Es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass wir den Schaden grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben. Die Beweislast für grobes Verschulden liegt dabei beim Geschädigten.

Ersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Erbringung unserer Leistung. Im Falle der deliktischen Haftung verjähren Ansprüche ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen bzw. der Person des Ersatzpflichtigen.
Durch die vertragliche Vereinbarung einer Kehrung übernehmen wir nicht die gesetzlichen Pflichten des Wegehalters, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf potenziell gefährliche Stellen (z. B. Wegbegrenzungssteine, hervorstehende Kanaldeckel oder andere Gegenstände, grobe Unebenheiten usw.) hinzuweisen. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden.

Die Reinigung erfolgt mit Reinigungsmitteln, die gemäß Herstellerangaben für die zu reinigenden Flächen und Objekte geeignet sind.

H) Laufzeit

Sofern im Vertrag zwischen dem Kunden und uns keine ausdrückliche Frist festgelegt ist, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag auf voraussichtliche Dauer geschlossen wird.

I) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Falls eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine rechtlich zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.